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Leichte Sprache als Studieninhalt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung RLP

Foto: Martina Ludwig (Quelle: privat)

Die Diplom-Psychologin Dr. Martina Ludwig ist Dozentin an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz (HöV RLP). Sie bringt angehenden Verwaltungsfachleuten bei, wie die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger:innen gelingen kann. Auch die Leichte Sprache ist dabei ein Thema. Im Juni 2017 fragte mich Frau Ludwig, ob sie meinen Blogbeitrag „7 Dinge, die Sie über Leichte Sprache wissen sollten“ in ihrem Unterricht verwenden darf. Sie durfte, und ich hatte das große Glück, einige Monate später einen ausführlichen Erfahrungsbericht zu erhalten. Zunächst einmal freute ich mich riesig über das positive Feedback zu meinem Text. Der Bericht bot aber darüber hinaus auch einen spannenden Einblick in die Arbeit von Lehrkräften, die das Thema Leichte Sprache einem vornehmlich an Recht, Wirtschaft und Verwaltung interessierten Personenkreis näherbringen sollen. Darüber wollte ich unbedingt in meinem Blog berichten. Deshalb gibt es nun dieses Interview.

Mein herzlicher Dank gilt Frau Ludwig für ihre Bereitschaft, ihre Erfahrungen nochmals auf diesem Wege zu teilen, und der Leitung der HöV RLP, ohne deren Einverständnis der Beitrag nicht möglich gewesen wäre.

Frau Ludwig, Sie sind hauptamtliche Dozentin an der HöV RLP. Die Hochschule bildet Verwaltungsexpert:innen für das obere und mittlere Management in der Kommunalverwaltung, der staatlichen Verwaltung und der Deutschen Rentenversicherung in Rheinland-Pfalz aus. Bitte umreißen Sie doch kurz, wie das Studium an der Hochschule organisiert ist und mit welchen Studierendengruppen Sie es zu tun haben.

Unsere Studierenden durchlaufen ein duales Studium, in dem sich modular aufgebaute Studienphasen an der Hochschule in Mayen und Praxisphasen in den jeweiligen Ausbildungsbehörden abwechseln. Wir bieten zwei Studiengänge an, Verwaltung und Verwaltungsbetriebswirtschaft. Beide dauern jeweils drei Jahre und werden mit dem Hochschulgrad „Bachelor of Arts (B.A.)“ abgeschlossen. Im Studiengang Verwaltung gibt es vier Schwerpunkte, sogenannte Handlungsfelder (Allgemeine Verwaltung, Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, Straßen- und Verkehrsrecht sowie Verwaltungsinformatik); im Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaft kann neben dem Schwerpunkt Allgemeine Verwaltungsbetriebswirtschaft auch Verwaltungsinformatik gewählt werden.

Die Anmeldung zum Studium erfolgt durch die Ausbildungsbehörde, die die Studierenden einstellt; eine Einschreibung direkt bei der HöV ist nicht möglich. Somit befinden sich unsere Studierenden in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten den sogenannten Anwärtergrundbetrag als Besoldung für die Dauer der Ausbildungszeit. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird gleichzeitig die beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung für das 3. Einstiegsamt (früher: gehobener Dienst) der Besoldungsgruppen A9–A13 im Verwaltungsdienst der Laufbahn Verwaltung und Finanzen erworben.

Herr Roselt (stellv. Direktor der HöV RLP) in einer Lehrveranstaltung (Quelle: HöV RLP)
Herr Roselt (stellv. Direktor der HöV RLP) in einer Lehrveranstaltung (Quelle: HöV RLP)

Nicht nur der Zugang zum Studium an der HöV unterscheidet sich von dem anderer Hochschulen, sondern auch die Organisation: Unsere Studierenden durchlaufen ihr Studium in einer Studiengruppe – ähnlich einem Klassenverband – mit maximal 35 Studierenden. Üblicherweise sitzen in einer Studiengruppe junge Leute, die gerade erst ihr Abitur gemacht oder ihre Fachhochschulreife erworben haben, neben solchen, die sich nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung weiterqualifizieren. Eine weitere Gruppe sind Studierende, die nach dem Ende ihrer Dienstzeit als Soldat:in auf Zeit bei der Bundeswehr über vorbehaltene Stellen im öffentlichen Dienst zu uns kommen.

Neben der Hochschule für öffentliche Verwaltung befinden sich unter unserem Dach noch die Zentrale Verwaltungsschule, an der die Lehrgangsteilnehmer:innen zu Verwaltungswirt:innen für das 2. Einstiegsamt (früher: mittlerer Dienst) ausgebildet werden, sowie die Fort- und Weiterbildung, die beispielsweise die Fortbildungsqualifizierung für die Laufbahn der Mitarbeiter:innen der Kommunal- und Landesverwaltungen anbietet.

Gemeinsam mit vier Kolleg:innen vertreten Sie das Studiengebiet „Interaktion und Kommunikation“.  Was ist Gegenstand dieses Studiengebietes und welches Ziel verfolgt es in einem Studium, das Fachleute für die öffentliche Verwaltung ausbildet?

Das Curriculum an der HöV umfasst neben den klassischen Rechtsfächern (z. B. Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Recht der sozialen Sicherung) auch die Bereiche Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Öffentliches Finanzmanagement, Verwaltungsorganisation/Personalmanagement, Informations- und Kommunikationstechniken sowie Interaktion und Kommunikation. Die Zusammenstellung der Studiengebiete und die Inhalte des Curriculums orientieren sich dabei maßgeblich an dem Berufsbild der Verwaltungsbeamt:innen. Dieses umfasst eine breite Palette: von hochqualifizierter Sachbearbeitertätigkeit bis hin zu anspruchsvollen Führungsaufgaben, in der Regel mit häufigem Kontakt zu Bürger:innen und der Öffentlichkeit. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, bedarf es Mitarbeiter:innen, die fachkompetent sind, qualitäts- und ressourcenbewusst handeln sowie soziale und kommunikative Qualifikationen besitzen.

Im Studiengebiet „Interaktion und Kommunikation“ vermitteln wir den Studierenden sozialwissenschaftliches Grundlagenwissen, insbesondere im Bereich der Kommunikations- sowie der Arbeits- und Organisationspsychologie. Das Ziel ist dabei immer der berufsspezifische Erwerb von Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen, Selbst- und Sozialkompetenzen.

Inhaltlich befassen wir uns im ersten Studienjahr unter anderem mit Kommunikationsmodellen und -theorien. Dabei geht es auch um das Thema Verständlichkeit in der Schriftsprache und als Exkurs die Leichte Sprache. Ein Beispiel aus den fachlich-inhaltlichen und methodischen Kompetenzzielen für das erste Studienjahr lautet, sich verständlich ausdrücken zu können und dabei die Belange verschiedener Zielgruppen zu berücksichtigen. Bezüglich der Selbst- und Sozialkompetenzen sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, Kommunikationssituationen zu reflektieren sowie die nötige und zielgruppenangepasste Sensibilität für den Umgang mit dem gesprochenen und geschriebenen Wort zu entwickeln.

Weitere Inhalte im Studiengebiet Interaktion und Kommunikation im Verlauf des Studiums sind soziale Wahrnehmung, Präsentationstechnik, soziale Konflikte, Motivation und Management, Gesprächsführung, interkulturelle Kompetenz und Moderationskompetenzen. Wir überarbeiten unsere Inhalte kontinuierlich und berücksichtigen neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Themen, die uns aus der Verwaltungspraxis zurückgemeldet werden.

Sie erwähnten, dass auch die Leichte Sprache Kursinhalt ist. Ist das eine Folge des neuen § 11 BGG, der seit dem 1. Januar 2018 zahlreiche Behörden verpflichtet, Bescheide und andere behördliche Schreiben und Informationen auf Verlangen von Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung in Leichter Sprache zu erläutern?

Nein, das Thema Leichte Sprache stand schon vorher auf dem Lehrplan für das erste Fachstudienjahr, allerdings nur in sehr geringem Umfang. Infolge der Erweiterung des § 11 BGG haben wir die Unterrichtseinheit aber auf 90 bis 120 Minuten ausgedehnt.

Wie oben bereits angedeutet, thematisieren wir die Leichte Sprache als Unterthema von „Verständlichkeit in der Schriftsprache“. Hierbei geht darum, wie Texte verständlicher gestaltet werden können: ganz allgemein, aber auch speziell Bescheide oder andere Schriftstücke aus der Verwaltungspraxis. Nach einer Einführung in die verfügbaren Regeln und Tipps für verständliche Schriftsprache üben die Studierenden hierbei ganz konkret, Verwaltungsbescheide verständlicher zu gestalten. Darauf folgt die Unterrichtseinheit zur Leichten Sprache unter der Perspektive „Verständlich schreiben für besondere Zielgruppen“.

Das Thema Verständlichkeit ist eines mit Tradition an der Hochschule. Hierzu sind in der Vergangenheit bereits umfangreiche Projekte in Zusammenarbeit mit der Verwaltungspraxis durchgeführt sowie mehrere Abschlussarbeiten verfasst worden. Ein Kollege aus meinem Studiengebiet hat schon 2012 ein Seminar zur verständlichen Behördensprache durchgeführt.

Bei einer inzwischen pensionierten IK-Kollegin sind in den Jahren 2015 und 2017 auch bereits Abschlussarbeiten speziell zur Leichten Sprache durchgeführt worden. In einem Fall ging es um die Kommunikation mit funktionalen Analphabeten, in einem anderen um den Gebrauch von Leichter Sprache im Sozialamt einer Kreisverwaltung. Aktuell betreue ich eine Studentin, die in ihrer Abschlussarbeit im kommenden Jahr das Thema Leichte Sprache im Zusammenhang mit dem Ausländeramt und der Problematik geflüchteter Menschen untersuchen wird.

Als (freiwilliges) Projekt für die Studierenden des zweiten Fachstudienjahres hat eine weitere IK-Kollegin zusammen mit einem anderen Kollegen in diesem Jahr das Thema „Die Amtssprache ist deutsch (§ 23 VwVfG)“ angeboten. Im Rahmen dessen haben die Studierenden eine Exkursion zum Kompetenzzentrum Leichte Sprache vom Paritätischen Zentrum in Westerburg unternommen. Dort haben sie vor Ort die Arbeit dieses Kompetenzzentrums kennenlernen dürfen und wissen nun auch, welche Arbeit dahintersteckt, wenn man einen Text in Leichte Sprache übersetzt.

Die Unterrichtseinheit zur Leichten Sprache umfasst also gerade mal 90 bis 120 Minuten. Was sollen die Studierenden laut Lehrplan in dieser Zeit über Leichte Sprache lernen?

Wir behandeln zunächst die rechtlichen Grundlagen, neben dem BGG auch z. B. das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM). Damit möchten wir aufzeigen, dass die öffentliche Verwaltung bezüglich der Leichten Sprache in der Pflicht steht und eine Bringschuld hat. Daran anknüpfend geht es um die Fragen, welches Ziel die Leichte Sprache verfolgt, woher sie sich entwickelt hat und welchen Regeln sie unterliegt. Wir betrachten gemeinsam Anwendungsbeispiele aus den Ausbildungsbehörden der Studierenden, weitergehende Informationsquellen (z. B. vom Niedersächsischen Justizministerium, „Nachrichtenleicht“ oder „Hurraki“) und machen einen kurzen Exkurs zur Einfachen Sprache. Zum Abschluss der Einheit lesen die Studierenden Ihren Text „7 Dinge, die Sie über Leichte Sprache wissen sollten“ und diskutieren darüber.

Unser Lehrziel für diese Einheit ist, den Studierenden einen Überblick über das Thema Leichte Sprache zu vermitteln und sie damit bekannt zu machen. Wir möchten sie für die Bedürfnisse und Bedarfe der Zielgruppen, die besonders von Leichter Sprache profitieren, sensibilisieren und Verständnis dafür wecken.

Wie reagieren die Studierenden auf das Thema Leichte Sprache? Ist es neu für sie oder sind sie bereits damit in Berührung gekommen? Lassen sie sich bereitwillig darauf ein, sind sie interessiert oder haben sie Vorbehalte?

Wie oben bereits skizziert, haben unsere Studierenden ganz unterschiedliche Vorerfahrungen. Diejenigen, die direkt von der Schule zu uns kommen, haben oft noch keine Erfahrungen mit dem Thema Leichte Sprache gesammelt, es sei denn, sie haben privat einen Bezug zu dem Thema.

Die Bundeswehr stellt viele ihrer Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung, sodass unsere Studierenden mit Bundeswehr-Hintergrund durchaus schon einmal das ein oder andere Beispiel für Leichte Sprache gesehen haben. Bei den Studierenden, die bereits eine Verwaltungsausbildung durchlaufen haben, ist es sehr unterschiedlich: Mein Eindruck ist, dass diejenigen aus den größeren Städten eher mit dem Thema in Berührung gekommen sind. In vielen der kleineren Verbandsgemeinden ist die Leichte Sprache noch nicht so verbreitet.

So unterschiedlich wie die Vorerfahrungen der Studierenden sind auch ihre Reaktionen auf die Leichte Sprache. Einige lassen sich direkt begeistern und sehen darin einen Mehrwert. Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass viele der Studierenden die Leichte Sprache zunächst reflexhaft ablehnen und erst durch eine tiefergehende Auseinandersetzung einen Zugang zu dem Thema finden.

Welche Vorbehalte haben die skeptischen Studierenden?

Mein Eindruck ist, dass sich die Vorbehalte auf zwei Aspekte reduzieren lassen. Einer davon ist der ästhetische: Die Studierenden empfinden die Leichte Sprache als „hässlich und langweilig“, als „schlechtes Deutsch“ auf „zu niedrigem Niveau“. Das ist ein Vorbehalt, der oft genau in dieser Form genannt wird.

Der zweite Aspekt ist eher ein verborgener, den ich im Verhalten der Studierenden erkenne: Wir haben es ja mit jungen Menschen zu tun, die ganz am Anfang ihrer beruflichen Ausbildung stehen. Für die Studierenden ist es ein wichtiger Schritt, erst einmal zu lernen, wie Verwaltungshandeln „richtig“ geht. Die Sprachformalismen der öffentlichen Verwaltung sind für diese Zielgruppe also zunächst etwas, das ihnen Halt und eine Richtung gibt; sie tragen zur Identifikation mit dem Beruf bei. Und jetzt kommt die Leichte Sprache und stellt infrage, was unseren Studierenden selbstverständlich scheint! Darauf reagieren einige von ihnen mit Abwehr und Zurückweisung. Die Einsicht, dass durch die ausschließliche Verwendung der typischen Behördensprache Menschen ausgeschlossen werden, fällt unseren Studierenden nicht leicht. Hinzu kommt, dass die Studierenden zu diesem Zeitpunkt ihres Studiums noch nicht wissen, in welchen Abteilungen sie später eingesetzt werden. Viele gehen davon aus, dass sie ohnehin keinen Kontakt zu den Zielgruppen der Leichten Sprache haben werden und haben deshalb das Gefühl, dass das Thema sie nicht unmittelbar betrifft.

Als Sie mich letzten Sommer angeschrieben haben, um zu fragen, ob Sie meinen Blogbeitrag in Ihrem Unterricht verwenden dürfen, haben Sie als Begründung für Ihr Vorhaben angeführt, dass der Text viele Kritikpunkte Ihrer Student:innen aufgreift und gute Antworten darauf weiß, deshalb wollten sie ihn als Diskussionsanstoß verwenden. Mittlerweile haben Sie die Unterrichtseinheit in sechs verschiedenen Studiengruppen durchgeführt. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? War Ihnen der Text eine Hilfe?

Das war er in der Tat! Dass es bei der Leichten Sprache um eine Möglichkeit der Teilhabe geht, verstehen die Studierenden durch die Beschäftigung mit dem Thema. Dass es aber für uns, die wir keine Leichte Sprache benötigen, um schriftliche Informationen zu verstehen, egal sein sollte, ob wir die Leichte Sprache „schön“ finden oder nicht, zeigt Ihr Blogbeitrag sehr gut auf: Sie bemühen die Metapher einer Rollstuhlrampe, bei der es ebenfalls unerheblich ist, ob Menschen ohne Gehbehinderung diese ästhetisch finden oder nicht – es geht ausschließlich um den Zweck. Und manchmal haben wir es eben tatsächlich auch mit Texten in Leichter Sprache zu tun, deren Qualität zu wünschen lässt. Darüber hinaus stellen Sie im Blogbeitrag heraus, dass es nicht darum geht, die Standardsprache durch Leichte Sprache zu ersetzen, sondern dass es sich um ein zusätzliches Angebot handelt – welches auch nicht den Anspruch hat, justiziabel zu sein. Für unsere Studierenden ist es eine spannende Perspektive, dass Sie als Juristin diese Aussagen tätigen und durchaus eigene Schwierigkeiten mit dem Konzept der Leichten Sprache einräumen. Dadurch ist Ihr Text für die Studierenden gut anschlussfähig und die Bereitschaft, sich mit Ihren Argumenten auseinanderzusetzen, steigt.

Das Studium an der HöV RLP ist ja ein duales Studium. Die Studierenden absolvieren also auch längere Ausbildungsphasen in einer Kommunal- oder Landesbehörde in Rheinland-Pfalz. Da diverse Behörden gerade bundesweit ihre Angebote in Leichter Sprache ausbauen, ist anzunehmen, dass die Studierenden hier ebenfalls mit dem Thema in Berührung kommen. Ist das so? Und wenn ja, findet dann in irgendeiner Weise eine Rückkopplung zu Ihrem Unterricht statt?

Ich hatte ja bereits angedeutet, dass es stark von der Herkunft der Studierenden abhängt, ob sie mit dem Thema bereits in Kontakt gekommen sind. Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass Rheinland-Pfalz ein sehr ländliches Bundesland ist: Es gibt nur vier Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern; knapp 60 % der Bevölkerung lebt in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. In den Verbandsgemeindeverwaltungen treffen die Bürger:innen, die Hilfe suchen, oft auf Verwaltungsfachleute, die Bekannte aus ihrem Ort oder dem Nachbarort sind. Besondere Bedürfnisse sind also oft einfach aufgrund persönlicher Kontakte bekannt und werden „auf kurzem Weg“ berücksichtigt – dafür gibt es eben nicht zwangsläufig schriftliche Informationen in Leichter Sprache. Auf der anderen Seite haben wir mit der Stadt Trier auch eine Kommune in Rheinland-Pfalz, die seit vielen Jahren drittmittelgeförderte Projekte im Themenbereich Grundbildung und Alphabetisierung durchführt. Hier gibt es natürlich Schnittmengen zur Leichten Sprache und die Sensibilität für das Thema ist hoch. Gute Praxisbeispiele, beispielsweise eine Broschüre in Leichter Sprache zur Oberbürgermeisterwahl in Trier aus dem Jahr 2014, setze ich in meinen Lehrveranstaltungen gerne ein.

Die Praxisbeispiele sind es auch, die bei den Studierenden den meisten Eindruck hinterlassen. Beispielsweise hat mich ein Student in der Praxisphase nach dem ersten Fachstudienjahr per E-Mail angeschrieben, weil seine Ausbildungsbehörde Interesse an dieser Broschüre zur Oberbürgermeisterwahl gezeigt hat. Insofern sehe ich die Rolle unserer Hochschule hier auch als Multiplikator guter Ansätze.

Anknüpfend an die vorige Frage: Findet zwischen den Mitarbeiter:innen Ihres Studiengebietes und Verwaltungsmitarbeiter:innen in Rheinland-Pfalz ein Austausch zu Kommunikationsthemen oder auch speziell zur Leichten Sprache statt? Wenn ja, wie sieht dieser aus?

Meine Kolleg:innen und ich stehen über eigene Verwaltungserfahrungen, die Betreuung von Abschlussarbeiten, unser Fortbildungsangebot und private Kontakte im Austausch zu Verwaltungsmitarbeiter:innen in ganz Rheinland-Pfalz. Gegenwärtig beruhen diese Kontakte allerdings primär auf individuellen Verbindungen und sind nicht institutionalisiert. Das Thema beschäftigt uns im Studiengebiet aber ganz allgemein: Wir planen, ab nächstem Frühjahr regelmäßige „Tischgespräche“ mit Praxisexpert:innen zu führen und in den Austausch über unsere Inhalte zu treten. Gerne greifen wir Impulse aus der Praxis auf, sofern sie sich in den Studienplan integrieren lassen.

Darüber hinaus haben die Verwaltungsmitarbeiter:innen über unsere Fortbildung und die Kommunalakademie die Möglichkeit, Wünsche zu Fortbildungsangeboten zu äußern. Ich gehe davon aus, dass die Nachfrage zum Thema Leichte Sprache in den nächsten Jahren noch steigen wird.

Sie hatten ausgeführt, dass Leichte Sprache nicht erst seit Einführung des § 11 BGG ein Thema an Ihrer Hochschule ist. Wirkt sich die Vorschrift denn sonst in irgendeiner Weise auf Ihre Arbeit aus? Ist z. B. geplant, dem Thema künftig mehr Raum in der Ausbildung zu geben?

Konkrete Planungen dazu gibt es vorerst nicht. Wir sind aber flexibel genug, um unsere Inhalte auch kurzfristig neueren Entwicklungen anzupassen und bleiben in Bezug auf die Leichte Sprache aufmerksam.

Zum Abschluss noch eine persönliche Frage: Was würden Sie sich für die Zukunft in Bezug auf das Thema „Leichte Sprache in der Verwaltungsausbildung“ wünschen?

Ich würde mir wünschen, dass die Leichte Sprache nicht nur punktuell in unserem Curriculum auftaucht, sondern an verschiedenen Stellen von mehreren Studiengebieten zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Lehrplan verankert wird. Wir im Studiengebiet „Interaktion und Kommunikation“ sollten unsererseits darüber nachdenken, ob wir das Thema nicht auch im IK-Unterricht für die Auszubildenden des zweiten Einstiegsamtes anbieten müssten. Zudem finde ich es wichtig aufzuzeigen, dass die Leichte Sprache auch für andere Zielgruppen ein wichtiges Werkzeug sein kann. Hier denke ich insbesondere an Zugewanderte und Geflüchtete, aber auch an die erschreckend große Gruppe der funktionalen Analphabeten, die oft weniger Aufmerksamkeit bekommt, als es sinnvoll und wichtig wäre. Ich persönlich finde es auch sehr spannend zu beobachten, wie sich die Leichte Sprache wandelt und zum Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzung wird.

Das Interview führte Nicola Pridik.


Porträt von Martina Ludwig


Über die Autorin
Dr. Martina Ludwig ist Diplom-Psychologin und hauptamtliche Dozentin im Studiengebiet „Interaktion und Kommunikation“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz (www.hoev-rlp.de).


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