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Impulse aus der Praxis der Rechtsvisualisierung für die Rechtsdidaktik

Seit mehr als 16 Jahren visualisiere ich als Juristin Recht. Lange Zeit dachte ich, dass es sich um eine eher untypische juristische Tätigkeit handelt, die nur Exot*innen wie mich begeistern kann. Heute bin ich überzeugt, dass sie für alle (angehenden) Jurist*innen geradezu ideale Möglichkeiten bietet, Recht zu verstehen, strukturiertes Denken und Schreiben zu lernen und berufliche Kompetenzen zu erwerben, die in der heutigen Zeit gefragt sind. Welche Erkenntnisse mich im Einzelnen zu dieser Überzeugung geführt haben, möchte ich nachfolgend darlegen und daraus jeweils Impulse für die Rechtsdidaktik ableiten.

Ich beschränke ich mich an dieser Stelle auf drei von insgesamt fünf Erkenntnissen und Impulsen. Der vollständige Beitrag ist in etwas veränderter Form im Jahrbuch der Rechtsdidaktik 2018/19 (Berliner Wissenschafts-Verlag) erschienen.

1. Rechtsvisualisierung schärft den Blick für Grundstrukturen

In der Regel habe ich es mit rechtlichen Themen zu tun, die mir bislang nicht oder nur in Grundzügen aus dem Studium bekannt sind. Die Visualisierung beginnt deshalb immer damit, dass ich mich in das jeweilige Thema einarbeite. Häufig reicht dafür der Text aus, den der/die Auftraggeber*in später mit dem Schaubild zusammen veröffentlichen will und den er/sie mir als Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellt. Manchmal sind darüber hinaus weitere Recherchen erforderlich. Bei der Einarbeitung geht es nicht nur um eine Orientierung im Thema; der Fokus liegt vielmehr von Anfang an darauf, die Grundstrukturen des Inhalts zu identifizieren und Zusammenhänge zu erkennen. So wie man einen Text selektiv liest, wenn man Informationen zu einem bestimmten Problem sucht, lese ich juristische Texte stets mit der Visualisierungsbrille: Wird im Text der Ablauf eines Verfahrens beschrieben? Gibt es Begriffshierarchien oder eine zeitliche Abfolge von Ereignissen? Geht es darum, bestimmten Fallkonstellationen unterschiedliche Rechtsfolgen zuzuordnen? Wird ein Rechtsmodell erklärt? Gibt es eine Systematik oder werden Dinge miteinander verglichen? Die Antworten auf all diese Fragen geben nicht nur Auskunft darüber, ob sich ein Inhalt überhaupt zur Visualisierung eignet; von ihnen hängt außerdem ab, welcher Schaubildtyp oder welche Kombination aus verschiedenen Schaubildtypen die Strukturen am besten vermitteln kann.

Da die Rechtsvisualisierung wiederum das Ziel hat, Grundstrukturen sichtbar zu machen und den Kern eines Inhalts zu vermitteln, hat die Visualisierungsbrille zugleich die Funktion eines Filters, der Wesentliches von Unwesentlichem trennt. Ich begebe mich also beim Lesen auf die Suche nach der strukturellen Essenz eines Textes. Fertig bin ich damit erst dann, wenn ich sagen kann: Okay, dieses Verfahren lässt sich also auf diese fünf Stationen reduzieren. Oder: Im Wesentlichen gibt es diese beiden Konstellationen. So sehen sie aus und das sind die Rechtsfolgen. Wenn ich mit der Visualisierung beginne, bevor mir die Zusammenhänge wirklich klar sind oder bevor ich die für das Grundverständnis des Inhalts besonders wichtigen Informationen identifiziert habe, ist mein Vorhaben, ein Strukturbild erstellen zu wollen, von vornherein zum Scheitern verurteilt: Ich kann dann nämlich beim Visualisieren z. B. Informationen nicht zuordnen, grüble über die richtige Verknüpfung von Textkästen und habe Mühe, den Text im Schaubild auf ein Minimum zu reduzieren. Visualisieren kann man Recht nur, wenn man zumindest glaubt, den wesentlichen Inhalt und seine Struktur verstanden zu haben. Richtig ist das Ergebnis wiederum nur dann, wenn es auch tatsächlich so ist.


Beispiel für ein juristisches Strukturbild:


Impuls für die Rechtsdidaktik:

In der juristischen Ausbildung wird das Prinzip des exemplarischen Lernens angewendet. Die Absolvent*innen müssen sich also in ihren späteren Arbeitsfeldern die dort benötigten Rechtskenntnisse oft selbst erarbeiten. Das bedeutet natürlich auch, dass sie sich Spezialwissen aneignen müssen. Für das sichere Agieren in einem Rechtsgebiet sind aber vor allem solide Kenntnisse in Bezug auf die Grundstrukturen erforderlich – ein Basisgerüst an Informationen und deren Verknüpfungen, das auch dann Halt gibt, wenn man rechtliche Probleme zu lösen hat oder einem die Argumente der Gegenseite nur so um die Ohren fliegen. Im Studium und besonders in der Examensvorbereitung gilt nichts anderes. Auch hier ist es ratsam, sich auf die Grundstrukturen zu konzentrieren, anstatt Wissen über Details anzuhäufen oder diese gar unreflektiert auswendig zu lernen.

Bleibt die Frage: Wie vermittelt man als Lehrkraft gerade die Grundstrukturen und wie eignen sich die Student*innen diese am besten an? Aus meiner Sicht ist dafür kein Weg so geeignet wie die Rechtsvisualisierung. Zunächst ist es bereits eine große Hilfe für Student*innen, wenn ihnen Inhalte als fertiges Strukturbild im Unterricht präsentiert werden, weil sie dann schnell im Thema orientiert sind und Zusammenhänge sehen können. Noch besser ist es, wenn man sie dazu bringt, derartige Visualisierungen selbst anzufertigen. Sobald man als Jurist*in nämlich die Visualisierungsbrille aufsetzt und ein Thema oder einen Text durch sie hindurch betrachtet, ist der Blick automatisch (oder zumindest mit etwas Übung) auf die Strukturen gerichtet.

Der Auftrag, eben diese Strukturen anschließend in einem Schaubild festzuhalten, zwingt außerdem dazu, sich so lange mit dem Inhalt zu beschäftigen, bis man in der Lage ist, alle wesentlichen Zusammenhänge eindeutig und zweifelsfrei darzustellen. Hilfreich ist daran, dass die thematische Auseinandersetzung auf ein äußeres Ziel gerichtet ist, nämlich die Erstellung eines Schaubildes, und dieses wiederum voraussetzt, dass man die Zusammenhänge verstanden hat. Die Studierenden erhalten also die Gelegenheit, Zusammenhänge zu klären und Informationen zu sortieren. Dabei gibt ihnen die eigene Visualisierung sogleich eine Rückmeldung, ob ihr Verständnis ausreicht oder noch irgendetwas unklar ist.

Für Lehrkräfte ist die Erstellung juristischer Strukturbilder aus demselben Grund eine hervorragende Unterrichtsvorbereitung. Sie betrachten den Unterrichtsstoff nämlich noch mal aus einer anderen, visuellen Perspektive und bekommen u. U. ganz neue Ideen, wie sich die Grundstrukturen vermitteln lassen oder welche Fragen sich jemandem stellen könnten, der erstmals mit dem Thema in Kontakt kommt.

Der Prozess des Visualisierens von Recht bedeutet letztlich immer zweierlei: Zum einen arbeitet man daran, sein Wissen geordnet im Gehirn zu speichern, um es jederzeit abrufen und mit neuen Informationen verknüpfen zu können, zum anderen dokumentiert man die erarbeitete Ordnung nach außen in Form eines Schaubildes, das wiederum anderen helfen kann, inhaltliche Zusammenhänge zu erfassen. Je nach Situation und Rolle der visualisierenden Person steht mal der eine und mal der andere Aspekt im Vordergrund.

2. Rechtsvisualisierung verfolgt verschiedene Ziele

Nach meinem Verständnis geht es bei der Visualisierung von Recht letztlich immer darum, wesentliche rechtliche Inhalte zu verstehen und zu behalten. Entweder man will sich selbst die nötige Klarheit verschaffen oder anderen. Berücksichtigt man zudem die verschiedenen Facetten des Verstehens und Behaltens, so lassen sich fünf Ziele der Rechtsvisualisierung formulieren:

  • Sie trägt zum Verständnis bei, weil Strukturen und Zusammenhänge sichtbar werden.
  • Sie bietet Orientierung, weil komplexe Themen auf einen Blick erfassbar sind.
  • Sie fördert die nachhaltige Aufnahme von Informationen, weil mündliche oder schriftliche Ausführungen besser und schneller aufgenommen, verstanden und erinnert werden, wenn man sie durch Bilder ergänzt.
  • Sie lenkt den Blick darauf, was besonders wichtig und merkenswert ist.
  • Sie ermöglicht die schnelle Reaktivierung von Wissen, weil sie sich auf wesentliche Inhalte und rechtliche Grundstrukturen beschränkt.

Die Ziele greifen ineinander und ergänzen sich. Dennoch ist es gut, sich ihrer unterschiedlichen Ausrichtungen bewusst zu sein, denn es kommt auch vor, dass Strukturen z. B. gar keine Rolle spielen oder die Visualisierung nicht viel mehr ist als ein visueller Merkkasten. In einer Präsentation werden häufig z. B. nur einzelne Aussagen visualisiert und keine Zusammenhänge. Das muss nicht bedeuten, dass solche Visualisierungen überflüssig sind. Auf der anderen Seite ist aber auch nicht jede Visualisierung schon allein deshalb hilfreich, weil sie Strukturen darstellt. Es gibt auch Strukturbilder, die eher verwirren, als zum Verständnis beizutragen. Umso wichtiger ist es, sich beim Visualisieren stets der verschiedenen Ziele bewusst zu sein und das Ergebnis anschließend an diesen zu messen. Dabei sollte zumindest eines der Ziele eindeutig erreicht werden.


Beispiele für PowerPoint-Folien:


Impuls für die Rechtsdidaktik:

Alle genannten Ziele spielen auch in der juristischen Ausbildung eine Rolle: Lehrkräfte wollen, dass die Studierenden die vermittelten Inhalte verstehen, wollen den Blick der Studierenden auf Wesentliches richten, ihnen einen Überblick bieten und Orientierung ermöglichen und sind in der Regel auch froh, wenn die Studierenden sich an das erinnern, was ihnen vermittelt wurde. Zudem benötigen die Studierenden spätestens in der Examensvorbereitung Lernmaterialien, die ihnen das schnelle Repetieren des relevanten Stoffs ermöglichen. Wenn Lehrkräfte Rechtsvisualisierung einsetzen, sei es in Form von Strukturbildern, visuell gestalteten PowerPoint-Folien oder Advance Organizern, kann das den Lehr- und Lernprozess in der juristischen Ausbildung also gleich in mehrfacher Hinsicht unterstützen. Nicht nur die Studierenden profitieren davon, weil sie den vermittelten Stoff besser verstehen, einordnen und wiederholen können, auch die Lehrtätigkeit wird effektiver und fokussierter. Zu tun hat das damit, dass das Erstellen von Visualisierungen für die Lehre immer auch mit konzeptionellen Überlegungen verbunden ist und man – ich erwähnte es bereits – das eigene Fachgebiet aus einer anderen, ungewohnten Perspektive betrachtet. Zudem zwingen Visualisierungen dazu, anschaulich zu erklären und auf den Punkt zu kommen. Rechtsvisualisierung ist damit kein zusätzliches Thema, das im ohnehin schon überfüllten Lehrplan unterzubringen wäre, sondern sie schafft als besondere Methode der Wissensvermittlung auch Freiräume, indem sie hilft, den Lehrstoff didaktisch zu reduzieren und Grundstrukturen zu vermitteln.

3. Rechtsvisualisierung sensibilisiert für gut strukturierte Texte

Juristische Strukturbilder stehen normalerweise nicht für sich, sondern sind in einen Text eingebettet oder werden mündlich erläutert. Der Grund dafür ist vor allem, dass sie die Inhalte meist nicht in der gewünschten Tiefe vermitteln, sondern sich auf die Grundstrukturen beschränken. Zugleich leisten sie gerade wegen dieser Beschränkung einen wesentlichen Beitrag zum Textverständnis, weil sie die Zusammenhänge, die mit Worten beschrieben werden, sichtbar machen und sie den Betrachter*innen so präsentieren, dass diese einen Überblick über das jeweilige Thema erhalten. Text und Strukturbild sind also eng miteinander verknüpft: Das Strukturbild visualisiert im Idealfall die im Text angelegte Struktur des Inhalts und der Text beschreibt das, was im Strukturbild zu sehen ist, ergänzt es durch Details und Beispiele. Dieser Zusammenhang wirkt sich in zweierlei Hinsicht auch auf die Qualität des Textes aus.

Ist der Text zugleich die Arbeitsgrundlage für die Visualisierung, merke ich beim Visualisieren schnell, ob er gut strukturiert ist oder nicht. Ist er es, fällt das Visualisieren relativ leicht, weil bereits beim Lesen ein Bild der Zusammenhänge im Kopf entsteht. Ist er es nicht, muss ich mir die Strukturen erst noch mühsam erarbeiten, bevor ich sie visualisieren kann. Der zweite Fall tritt leider relativ häufig auf. Oft bin ich mit Texten konfrontiert, die die nötige gedankliche Klarheit vermissen lassen. Manch eine*r verliert beim Schreiben den rote Faden, es kommt zu Wiederholungen, unklaren Formulierungen oder es fehlen Informationen.

Wer einen juristischen Text durch die Visualisierungsbrille anschaut, deckt also unweigerlich auch seine Schwachstellen auf. Die Folge ist nicht nur, dass ich mehr Arbeit habe; es kann auch zu Missverständnissen kommen, die sich als Fehler im Schaubild niederschlagen, oder ich muss erst Rückfragen zum Inhalt stellen, bevor die Visualisierung möglich ist. Wenn Autor*innen dies als Feedback zu ihrem Text ernst nehmen, werden sie nicht nur entsprechende Korrekturanmerkungen für das Schaubild machen, sondern außerdem beim Text nachbessern. Natürlich kann es immer sein, dass gerade meine Leitung besonders lang ist, wahrscheinlicher ist jedoch, dass, wenn ich etwas nicht oder falsch verstehe, es anderen Leser*innen ähnlich geht. Die Rechtsvisualisierung macht Texte demzufolge nicht automatisch besser, sie bietet aber die Chance, sie auf der Grundlage des visuellen Feedbacks gezielt zu optimieren.

Schreibt man wiederum auf der Grundlage eines Strukturbildes einen Text, gibt das Bild die Struktur des Textes vor, man muss sie „nur“ noch beschreiben und mit Details und Beispielen anreichern. Bei diesem Vorgehen fällt ebenso wie im zuerst beschriebenen Fall auf, dass die Herstellung der gedanklichen Ordnung bei der Informationsvermittlung bereits die halbe Miete ist. Die erarbeiteten Strukturen des Inhalts bilden das Gerüst, dem alle weiteren Informationen zugeordnet werden können. Das hilft nicht nur dem Leser, sondern auch der Autorin.


Zwei Beispiele für juristische Schaubilder im Sketchnote-Stil:


Impuls für die Rechtsdidaktik:

Als Lektorin stelle ich immer wieder fest, dass Jurist*innen, die im Umgang mit Sprache ja eigentlich sehr versiert sind oder sein sollten, sich schwertun, strukturiert zu schreiben. Manch einem fällt es schon schwer, einen Text sinnvoll zu gliedern oder gedankliche Einheiten in Form von Absätzen kenntlich zu machen, bei anderen mangelt es an der logischen Verknüpfung einzelner Sätze oder es gelingt nicht, Informationen dort zu platzieren, wo sie thematisch hingehören. Im Lektorat schiebe ich dann zuweilen ganze Absätze hin und her, schaffe Überleitungen von einem zum nächsten Absatz und versuche, den roten Faden in den Text einzuarbeiten, damit die Leser*innen den Ausführungen mühelos folgen können.

Ich denke, dass der Umgang mit Rechtsvisualisierungen, vor allem die eigene Anfertigung derselben, dazu beitragen kann, für gut strukturierte Texte zu sensibilisieren und ihren enormen Wert für die Leserschaft zu erkennen. Die Studierenden sind im Studium womöglich selbst zuweilen mit schlecht strukturierten Texten konfrontiert und haben deshalb Mühe, deren Inhalte zu verstehen. Ihnen ist aber wahrscheinlich nicht bewusst, dass die Ursache für ihre Verständnisschwierigkeiten ein schlecht strukturierter Text ist. Eher suchen sie den Fehler bei sich. Die Rechtsvisualisierung kann hier insofern einen neuen Zugang zur Qualität von Texten schaffen, als sie den Fokus gerade auf deren Struktur richtet. Wer auf der Grundlage eines Textes ein Schaubild anfertigen will, kommt gar nicht umhin, sich darüber klar zu werden, wie der Text aufgebaut ist und wo die für das Schaubild erforderlichen Informationen zu finden sind. Und er wird auch merken, wo der Text strukturelle Schwächen aufweist. Darüber hinaus können Strukturbilder eine Hilfe sein, vor dem Schreiben eigener Texte die Gedanken zu ordnen und ein Konzept für den Text zu entwickeln.

Die Schärfung des Blicks für Textstrukturen ist für Jurist*innen, die immer und überall mit Texten zu tun haben und diese selbst schreiben, ein großer Gewinn. Gut strukturierte Texte helfen nicht nur, andere Menschen von den dargelegten Inhalten zu überzeugen, sie sind auch bei der Vermittlung von Rechtsinformationen von großem Vorteil. Im Studium kommt dieser Bereich so gut wie gar nicht vor, faktisch ist es aber so, dass ein erheblicher Anteil der Jurist*innen im späteren Berufsleben – und sei es nur im Nebenerwerb, Ehrenamt oder zu Akquisezwecken – Texte in Fachzeitschriften, Büchern und im Internet publiziert, andere Menschen im Recht unterrichtet oder Vorträge über rechtliche Themen hält. Wirklich erfolgreich wird diese Arbeit nur sein, wenn man das betreffende Rechtsgebiet – wie oben dargelegt – in seinen Grundstrukturen sicher beherrscht und außerdem in der Lage ist, sein Wissen strukturiert weiterzugeben.

Zusammenfassung

Die Rechtsvisualisierung ist insbesondere deshalb interessant für die Rechtsdidaktik, weil sie hilft, rechtliche Strukturen zu sehen und zu verstehen, sich auf Wesentliches zu fokussieren und gut strukturierte Texte zu erkennen und zu schreiben:

Kopf und Blende: ©Eucalyp – shutterstock.com (bearbeitet)

Inwiefern sie sonst noch nützlich für (angehende) Jurist*innen sein kann, lesen Sie in der vollständigen Fassung dieses Beitrags im Jahrbuch der Rechtsdidaktik (Berliner Wissenschafts-Verlag).