Im Recht geht nichts ohne Text auf (virtuellem) Papier. Dokumente sind deshalb auch häufig Gegenstand von Vorträgen. Visualisieren lassen sie sich mit Rechtecken.
Ganz gleich, ob Sie über die Anforderungen an Anträge, den Inhalt von Gutachten, die Formulierung von Bescheiden, das Einreichen einer Klage, über Verträge, Widersprüche, Stellungnahmen, Berichte oder Erklärungen sprechen: Zeigen Sie diese Dokumente auf Ihren Folien! Dafür müssen Sie nur ein Rechteck auf der Folie aufziehen. Handelt es sich um ein mehrseitiges Dokument, kopieren Sie das Rechteck zweimal und ordnen die Rechtecke als Papierstapel an.
Auf dem Deckblatt platzieren Sie wahlweise ein Textfeld, in dem steht, um was für ein Dokument es sich handelt, oder ein Icon, das diese Information visuell vermittelt. Letzteres bietet sich insbesondere dann an, wenn die Bezeichnung des Dokuments zu lang ist, um sie in einer lesbaren Größe auf das Rechteck zu schreiben. Dabei müssen Sie keine Sorge haben, dass das gewählte Icon vielleicht missverständlich sein könnte: Zum einen wird sich aus Ihrem Vortrag ergeben, mit welcher Bedeutung Sie ein Bild verwenden, zum anderen können Sie Bilder und ihre Bedeutung auch zunächst erklären, bevor Sie sie in einem Kontext verwenden.
Text lässt sich unter dem Titel oder Icon mit einem großen Rechteck, mit Balken oder Linien andeuten.
Aber auch Deckblätter ohne angedeuteten Text sind möglich. Wenn Sie einen Vertrag visualisieren wollen, reicht beispielsweise eine Darstellung wie diese:
Häufig muss das Dokument nicht vollständig auf der Folie zu sehen sein. Schneiden Sie es ruhig am Folienrand an. Mehr Dynamik bekommen Sie in die Darstellung, wenn Sie das Dokument ein wenig drehen (die Rechtecke vorher gruppieren!).
Nachfolgend zwei Dokumente im Einsatz: Visualisiert wird die Information, dass ein gut formulierter und inhaltlich überzeugender Widerspruch des Betriebsrats die Position des Arbeitnehmers während seiner Kündigungsschutzklage stärkt.
Im Blogbeitrag Dokumente visualisieren finden Sie weitere Tipps und Inspirationen zum Thema.
Dieser Beitrag gehört zur Beitragsserie „Bessere PowerPoint-Folien für juristische Fachvorträge“.