Illustration: Ildikó Zavrakidis (nach einer Idee von Nicola Pridik)
„Kommunikation ist wertvoll“ – so lautet das Motto eines Buchprojektes namens Frida, an dem ich gerade teilnehmen durfte und das mich zu diesem Blogbeitrag veranlasst. Ja, auch Rechtskommunikation ist wertvoll, zumindest wenn sie es schafft, die Menschen zu erreichen. Textwüsten sind dafür eher nicht geeignet. Doch gibt es im Recht überhaupt eine Alternative? Viele Jurist(inn)en bezweifeln das. Ich nicht. Wir können in der Wüste nämlich visuelle Oasen schaffen. Dabei geht es nicht nur darum, den Leser(inne)n eine erfrischende Abwechslung fürs Auge zu bieten. Ihr Nutzen geht weit darüber hinaus.
Buchprojekt und Blogparade
Im Rahmen des Buchprojektes „Frida“ schreiben Kommunikationsprofis ihre Kommunikationstipps oder ihre Sicht auf spezielle Aspekte der Kommunikation in ein reales Notizbuch, das von Autor(in) zu Autor(in) reist. Auf dem Bucheinband befindet sich ein Selbstporträt von Frida Kahlo, daher der Name Frida. Jede(r) Autor(in) gestaltet eine Doppelseite und schreibt ergänzend dazu einen Artikel im eigenen Blog. Das Buch ist nun schon das zweite Mal auf Reisen und umfasst bereits 33 Beiträge. Weitere Stationen werden folgen. Initiiert wurde das Projekt im Jahr 2011 von der Rhetorikfachfrau Judith Torma Gonçalves.
Schicken Sie Ihre Leser nicht in die Wüste
Wer sich heute beruflich oder privat auf die Suche nach Antworten auf seine rechtlichen Fragen begibt, hat zahlreiche Möglichkeiten: Er kann ins Gesetz schauen oder das Internet befragen, Rechtsratgeber und Broschüren lesen, Fachzeitschriften abonnieren, digitale Publikationen aller Art nutzen oder Kommentare und Fachbücher wälzen. An Informationsquellen mangelt es definitiv nicht. Das Problem ist vielmehr, dass sich vor allem juristische Laien, aber auch diverse Jurist(inn)en (davon bin ich überzeugt) von den wenigsten Informationsquellen, die ihnen zur Verfügung stehen, wirklich willkommen geheißen fühlen … Im Gegenteil: Die Textwüsten, in die man sie schickt, könnten trostloser kaum sein:
Kein Wunder also, dass die Suche nach Antworten wenig Freude bereitet. Stattdessen machen sich Lustlosigkeit und Müdigkeit breit. Doch nicht nur das: Textwüsten sind auch Zeitfresser, denn wir sind heute ja viel schnellere und visuellere Formen der Kommunikation gewohnt. Hinzu kommt schließlich das Problem, dass das Lesen juristischer Texte höchstens Jurist(inn)en begeistert. Für alle anderen Leser(innen) ist es dagegen eine Qual, sich durch sperrige Formulierungen und lange verschwurbelte Sätze zu kämpfen.
Visuelle Oasen beleben juristische Textwüsten
Die gute Nachricht ist: An diesem unbefriedigenden Zustand lässt sich ganz leicht etwas ändern, wenn wir nur wollen. Wir können die Wüste nämlich beleben: mit visuellen Oasen in Form von Schaubildern.
Das würde die Wüste nicht nur einladender, freundlicher und lebendiger gestalten, sondern wäre für die Leser(innen) auch absolut nützlich. Schaubilder sind nämlich nicht nur ein Blickfang und machen neugierig, sie helfen auch, Informationen schnell und strukturiert aufzunehmen und Inhalte zu verstehen.
Stärken juristischer Schaubilder:
- Sie sind Blickfänger.
- Sie wecken Interesse an Inhalten.
- Sie tragen zum Verständnis bei.
- Sie fördern die schnelle Aufnahme von Informationen.
- Sie machen Strukturen und Zusammenhänge sichtbar.
- Sie können im wahrsten Sinne des Wortes einen Überblick verschaffen.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel (zugleich die von mir gestaltete Doppelseite im Buchprojekt „Frida“):
In § 885 ZPO ist die klassische Räumungsvollstreckung geregelt, in § 885a ZPO die beschränkte Räumungsvollstreckung. Wie man unten links im Bild sieht, sind die Vorschriften recht lang und laden nicht gerade zum Lesen ein. (Klicken Sie auf das Bild, um den Text lesen zu können.) Vor allem aber erschließt sich dem Leser nicht ohne Weiteres, inwiefern sich beide Vollstreckungsarten unterscheiden und welche Gemeinsamkeiten es gibt. Für einen derartigen Überblick ist das Schaubild rechts hilfreich: In der mittleren Spalte sind die Gemeinsamkeiten zu finden, in den Spalten rechts und links die spezifischen Merkmale der jeweiligen Vollstreckungsart.
Im Gesetz lässt sich natürlich kein Schaubild unterbringen (was ich persönlich sehr bedaure). Die Text-Schaubild-Kombination lässt sich aber auf Fachtexte übertragen. Wenn der Autor sich Mühe gibt mit dem Text, wird dieser im Idealfall zwar besser lesbar sein als der blanke Gesetzestext, es bleibt aber dabei, dass das Schaubild Strukturen und Zusammenhänge besser darstellen kann, weil diese nicht linear beschrieben werden müssen, sondern sich dem Betrachter visuell erschließen. Die Information kommt also bereits strukturiert in seinem Kopf an, was ihm eine Menge Zeit erspart und deshalb eine große Hilfe ist.
Nicola Pridik
Ich bin Juristin und Inhaberin des Büros für klare Rechtskommunikation in Berlin. Mit meinen Dienstleistungen unterstütze ich Sie dabei, Rechtsinformationen verständlich und anschaulich für Ihre Zielgruppe(n) aufzubereiten. Dabei steht die Visualisierung von Recht im Mittelpunkt. kontakt@npridik.de
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