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Bildvokabeln für den juristischen Alltag (15): Öffentlich kommunizieren

Der Beitrag wurde im Januar 2021 überarbeitet.

Ob sie es wollen oder nicht: Jurist:innen haben auch mit den Medien zu tun. Während die einen noch über ihren ersten eigenen Internetauftritt nachdenken, profilieren sich andere über Fach- und Publikumsmedien als Expert:innen auf ihrem Gebiet, indem sie Interviews geben und Texte publizieren. Wieder andere sind als Akteure in Gerichtsverfahren mit der Berichterstattung der Medien konfrontiert. Zu welcher Gruppe Sie auch gehören, es lohnt sich, für die öffentliche Rechtskommunikation ein paar Bildvokabeln zur Hand zu haben. Sagte ich schon, dass die Medien Bilder lieben? Na also …

Megafon zeichnen

Das Megafon eignet sich als Bildvokabel immer dann, wenn Informationen öffentlich werden (sollen), egal auf welchem Wege.

Megafon zeichnen

Zeitung zeichnen

Die Zeitung steht für die öffentliche Kommunikation über die Tagespresse.

Zeitung zeichnen

Internetauftritt zeichnen

Wie steht es eigentlich um Ihren Internetauftritt?

Internetauftritt zeichnen

Soziale Netzwerke zeichnen

Soziale Netzwerke - Logos

Die sozialen Netzwerke setzt man am besten über die jeweiligen Logos ins Bild. Hier eine kleine Auswahl:

Wollen Sie das soziale Netzwerk an sich in den Mittelpunkt rücken, unabhängig von bestimmten Plattformen, wäre dies ein Vorschlag:

Soziales Netzwerk

Juristische Fachzeitschrift zeichnen

Selbst wer sich als Jurist:in mit den neuen Medien schwertut, hat zumindest ein inniges Verhältnis zu Fachzeitschriften. Diese enthalten traditionell keine Bilder – auch nicht auf dem Umschlag.

Juristische Fachzeitschrift zeichnen

Interview geben

Schließlich wäre da noch das Mikrofon, das sich als Bildvokabel für das Interview eignet – wahlweise auch kombiniert mit einer Sprechblase:

Interview

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