Der Beitrag wurde im Januar 2021 überarbeitet.
Vor zwei Wochen ging es an dieser Stelle um Ziele. Diesmal möchte ich Hürden und Hindernisse visualisieren, die den Weg zum Ziel erschweren oder verhindern. Das können zum Beispiel Absperrungen sein, verschlossene Türen, eine Schranke oder auch die berühmten Steine, die andere einem in den Weg legen. Zuweilen sind Hindernisse auch dazu da, vor etwas zu warnen. Man denke nur an strenge Formvorschriften bei manchen Rechtsgeschäften, die davor bewahren sollen, folgenschwere Entscheidungen ohne fachkundigen Rat zu treffen. Wundern Sie sich also nicht, wenn Hindernisse anfangen zu blinken, so wie bei der ersten Bildvokabel in diesem Beitrag.
Die Absperrung
Die wahrscheinlich am häufigsten verwendete Bildvokabel für Hindernisse ist die Baustellenabsperrung. Wollen Sie nur visualisieren, dass es ein Problem gibt oder eine andere Hürde, die das Fortkommen vorerst unmöglich macht, wählen Sie am besten die Absperrung, die Titelbild dieses Beitrags ist. Ist Ihnen dagegen wichtig, das Hindernis zugleich als Zeichen der Warnung kenntlich zu machen, können Sie noch zwei (Baustellen-)Lampen ergänzen:
Vorhängeschloss zeichnen
Ob wir nun vor verschlossenen Türen stehen oder uns der Zugang zu Informationen verwehrt wird: ein Vorhängeschloss signalisiert unmissverständlich, dass es hier nur für diejenigen weitergeht, die den passenden Schlüssel haben.
Einen steinigen Weg zeichnen
Der Weg zum Ziel kann zuweilen ganz schön beschwerlich sein. In Gerichtsverfahren zum Beispiel lässt sich der Gegner gerne immer wieder neue Spitzfindigkeiten einfallen, um einem das Leben zu erschweren. Manchmal ist es aber auch einfach das Leben oder Schicksal, welches dazu herausfordert, erst kleine oder auch große Steine beiseite räumen zu müssen, um ein Stück weiterzukommen auf seinem Weg.
Die Schranke
Das Besondere an der Schranke ist, dass sie nur vorübergehend das Fortkommen erschwert und darauf angelegt ist, sich unter bestimmten Voraussetzungen zu öffnen.
Eingesetzt habe ich sie z. B. in der Sketchnote zur Altersgrenze beim BAföG: