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Bildvokabeln für den juristischen Alltag (13): Akte

Der Beitrag wurde im Dezember 2020 überarbeitet.

Gerichtsakten, Mandantenakten, Personalakten – was wären Jurist:innen ohne Akten? Ist dies eigentlich schon aktenkundig? Nein? Dann nehmen Sie es bitte zu den Akten. Danke. Kann schließlich sein, dass jemand Akteneinsicht beantragt. Sie sehen schon: Auf Akten sollten Sie als Jurist:in unbedingt vorbereitet sein – auch visuell. Das Schöne ist: Wenn Sie wissen, wie Sie eine Akte zeichnen können, sind nur kleine Veränderungen in der Zeichnung nötig, um verschiedene Begriffe rund um die Akte zu visualisieren. Einige Beispiele haben ich in diesem Beitrag für Sie zusammengetragen.

Aktenordner zeichnen

Zum Warmwerden zunächst ein Aktenordner, den Sie fix nachgezeichnet haben.

Aktenordner zeichnen

Akte zeichnen

Die nach oben geöffnete Akte eignet sich für eine Zeichnung besonders gut, weil sie viel Spielraum für Variationen lässt, wie die Beispiele unten zeigen. Sie können die Akte „sprechen“ lassen, damit der Betrachter etwas über ihren Inhalt erfährt, ihr etwas zufügen oder entnehmen und den Aktendeckel beschriften oder bebildern.

Akte zeichnen

Begriffe rund um die Akte

Wenn Sie der Akte etwas hinzufügen wollen, so wie in den folgenden Beispielen, beginnen Sie jeweils mit den Schritten 1 bis 3 der Zeichenanleitung, ergänzen dann den Pfeil oder die Sprechblase und vollenden die Akte schließlich mit den Zeichenschritten 4 bis 6. Wichtig: Ziehen Sie bei Schritt 4 die waagerechte Linie nicht durch, sondern lassen Sie etwas Abstand zum Pfeil bzw.  zur Sprechblase. Bei der Mandanten- und Gerichtsakte zeichnen Sie erst die Akte fertig und ergänzen dann das Bild auf dem Aktendeckel.

Begriffe rund um die Akte

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