Sachverhaltsskizzen visualisieren rechtlich relevante Eckdaten konkreter Lebensereignisse. In Präsentationen dienen sie dazu, den Sachverhalt greifbarer zu machen, ihn in den Köpfen der Zuhörenden zu verankern und den Austausch darüber zu erleichtern.
Vielfach ist es üblich, Sachverhaltstexte selbst dann an die Wand zu werfen, wenn der Text sehr lang ist. Eine Alternative kann sein, den Sachverhalt mündlich vorzutragen und ihn parallel schrittweise auf einer PowerPoint-Folie mithilfe von Illustrationen, Icons, Formen und Pfeilen zu visualisieren. Passendes Bildmaterial finden Sie in Icon- und Bilddatenbanken. Suchen Sie dort nach Vektorgrafiken (warum, lesen Sie im Beitrag Gestaltungstipps (4): Verwenden Sie Icons im Vektorformat). Für den schrittweisen Aufbau der Skizzen nutzen Sie die Funktionen der Registerkarte Animationen.
Zusätzlich lässt sich in der Skizze festhalten, welche Rechtsfragen sich stellen und welche Vorschriften tatsächlich oder wahrscheinlich anzuwenden sind.
Bei der klassischen Sachverhaltsskizze werden Großbuchstaben, die für die Beteiligten stehen, mit Pfeilen verbunden, an denen jeweils die Anspruchsgrundlagen stehen. Wie Sie an den folgenden Beispielen sehen, gibt es jedoch auch andere Darstellungsmöglichkeiten.
Beispiel 1
Die folgende, sehr einfach gehaltene Sachverhaltsskizze beschränkt sich auf tatsächliche Ereignisse, die mithilfe der gelben Punkte in eine Reihenfolge gebracht werden.
Beispiel 2
Eine Variante der Sachverhaltsskizze ist die visuelle Zusammenfassung von Gerichtsentscheidungen. Je nach verfügbarem Platz können Sie hier neben dem Sachverhalt und der zentralen Rechtsfrage auch die Entscheidung des Gerichts in die Darstellung einbeziehen.
Als Beispiel zeige ich Ihnen den visualisierten Sachverhalt der Faccini-Dori-Entscheidung des EuGH.
Auf dem Mailänder Hauptbahnhof wird die Italienerin Paola Faccini Dori von einem Vertreter der Firma X überredet, einen Vertrag über einen Fernlehrgang in Englisch abzuschließen. Kurze Zeit später bereut sie ihre Entscheidung und widerruft den Vertrag. Die Firma X entgegnet, das italienische Zivilgesetzbuch biete keine Möglichkeit, eine Willenserklärung nach Abschluss eines Vertrages ohne Vorliegen eines besonderen Grundes zu widerrufen. Der Vertrag bleibe daher bestehen. Frau Faccini Dori beruft sich daraufhin auf eine EU-Richtlinie, welche die Möglichkeit des Widerrufs bietet. Zu Recht?
Beispiel 3
Im dritten Beispiel habe ich einen erbrechtlichen Sachverhalt visualisiert, der einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahr 2014 zugrunde liegt. Die Tochter (T) hatte hier nach dem Tod ihres Vaters (V) im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrages erklärt, „ein für alle Mal vom elterlichen Vermögen abgefunden worden zu sein“. Nach dem Tod der Mutter (M) wollte sie dann aber doch erben. Es stellte sich deshalb die Frage, ob sie mit der Erklärung auf ihr Erbe verzichtet hatte oder nicht. Im Detail gehört zum Sachverhalt die gesetzliche Erbfolge nach dem Vater im Jahr 1991, die vertragliche Auseinandersetzungsvereinbarung der Erben im selben Jahr und die gesetzliche Erbfolge nach der Mutter im Jahr 2013. Um die Darstellung übersichtlich zu halten, habe ich sie in drei Blöcke aufgeteilt:
Dieser Beitrag gehört zur Beitragsserie „Bessere PowerPoint-Folien für juristische Fachvorträge“.